Die kurze Antwort: Für den Führerscheinantrag hat die Erste-Hilfe-Bescheinigung kein Ablaufdatum. Auch eine Bescheinigung von vor fünf oder zehn Jahren wird von der Führerscheinstelle anerkannt.
Wann du trotzdem einen neuen Kurs brauchst
- Du findest die alte Bescheinigung nicht mehr.
- Der alte Kurs hatte weniger als 9 Unterrichtseinheiten (zum Beispiel ein reiner Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ für Klasse B vor 2015). Frag im Zweifel bei deiner Führerscheinstelle nach.
Und für betriebliche Ersthelfer?
Hier gelten andere Regeln: Betriebliche Ersthelfer müssen ihre Ausbildung regelmäßig auffrischen. Das ist eine Vorgabe der Unfallversicherung und hat mit dem Führerschein nichts zu tun.
Unser Tipp
Auch wenn die Bescheinigung nicht abläuft: Wer den Kurs vor vielen Jahren gemacht hat, hat das meiste vergessen. Ein kurzes Reanimationstraining frischt das Wichtigste in wenigen Stunden auf.